Grob formuliert: Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, benötigen einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten.
Die Umsetzung der Richtlinien betrifft allerdings jedes Unternehmen.
Es macht daher in jedem Fall Sinn, wenn Sie auf Experten Know-How zurückgreifen.